18.921 Lebensmittelproben untersuchten die Kontrollbehörden auf Pestizid-Rückstände. Die zulässigen Grenzwerte wurden besonders oft bei Granatäpfeln und Tiefkühl-Brombeeren überschritten, nicht aber bei frischen Brombeeren oder anderen Saisonfrüchten – sofern sie aus Deutschland und der EU stammten. – Foto: AdobeStock/Nicole
Kartoffeln, Möhren, Äpfel: Bei in Deutschland populären Obst- und Gemüsesorten werden die Grenzwerte für Pestizid-Rückstände offenbar selten überschritten. Das ergibt sich aus einem jetzt vorgestellten Report des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Häufig verzehrte Lebensmittel und beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Spargel weisen seit Jahren kaum oder gar keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf“, heißt es in einer Mitteilung des BVL. Die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen schwankt allerdings je nach Herkunft der Ware.
Für die vom Bundesamt vorgestellte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020“ haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer 18.921 Lebensmittelproben auf bis zu 1.048 verschiedene Stoffe hin untersucht. „Insgesamt bleibt die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen weiterhin auf niedrigem Niveau“, so das Fazit des BVL. „Die Ergebnisse zeigen allerdings deutliche Unterschiede bei der Betrachtung einzelner Erzeugnisse.“
Bei Lebensmitteln aus Deutschland wurden laut BVL in 2,0 Prozent der untersuchten Proben Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Das war zwar nur ein sehr geringer Anteil – aber er war immerhin doppelt hoch wie im Vorjahr 2019 (1,0 Prozent). „Im Jahr 2020 wurden damit – entgegen dem Trend der vorangegangenen Jahre – die zulässigen Höchstgehalte etwas häufiger überschritten“, heißt es beim BVL. Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten lag der Anteil der Belastungen jenseits der Grenzwerte nur geringfügig über den Inlandswerten – nämlich bei 1,3 Prozent und damit genauso hoch wie im Vorjahr.
Den Anstieg in Deutschland erklärt das Bundesamt damit, dass jedes Jahr neben besonders populären Lebensmitteln zusätzlich ausgesuchte Obst- oder Gemüsesorten verstärkt kontrolliert werden. Dabei wurden diesmal im Blattgrün bestimmter Knollengemüse auffällige Überschreitungen der Rückstandsgrenzwerte nachgewiesen: bei 18 Prozent der Kohlrabi und 29 Prozent der Radieschen. Diese Proben stammten zu fast 90 Prozent aus Deutschland. „Der Anteil der Proben mit quantifizierbaren Rückständen war für das jeweilige Blattgrün deutlich höher als für die Knollen beziehungsweise Rüben der untersuchten Gemüsesorten“, heißt es dazu beim BVL.
Deutlich belasteter als Obst und Gemüse aus Deutschland und Europa waren demnach Import-Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten: Hier waren bei 7,8 Prozent der untersuchten Proben Grenzwertüberschreitungen festzustellen (Vorjahr: 6,5 Prozent). Als eine Erklärung dafür werden bestimmte Witterungsbedingungen in den Herkunftsländern genannt, in deren Folgen verstärkt Pflanzenschutzmittel zum Einsatz gekommen sein könnten.
Bei pflanzlichen Lebensmitteln, von denen mindestens 100 Proben untersucht wurden, waren im Jahr 2020 die meisten Überschreitungen bei folgenden Obst- oder Gemüsesorten zu beobachten:
Auch Bio-Bauern müssen ihre Ernte vor Schädlingen schützen. Hierfür verwenden sie keine chemischen Pestizide und zugleich deutlich weniger Wirkstoffe als im konventionellen Anbau. Das bedeutet aber nicht, dass biologische Schädlingsbekämpfungsmittel völlig frei von Rückständen oder Risiken wären. Hier ergab die Auswertung des BVL, dass diese Produkte weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. „So wiesen zwei Drittel der Proben aus ökologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf“, heißt es dazu beim Bundesamt. Bei konventioneller Ware sei das nur bei einem Drittel der Proben der Fall gewesen.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. „Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmenge ist in den meisten Fällen nicht mit einer direkten Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher gleichzusetzen, da die gesetzlich festgelegten Rückstand-Höchstgehalte häufig weit unter den gesundheitsschädlichen Grenzwerten liegen“, so das BVL. Die Festsetzung eines Höchstgehalts erfolge ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten sei. Eine Gesundheitsgefahr dürfe dabei nicht gegeben sein.
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